Art. 13 · Zonenplan
BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 11
1 Der Zonenplan ordnet die Nutzung des Gemeindegebietes. Er bezeichnet die Bauzonen, die Land- und Forstwirtschaftszonen, die Schutz- und Freihaltezone sowie das übrige Gemeindegebiet. 2 Der Zonenplan unterscheidet Zonen der Grundnutzung und Zonen überlagerter Nutzung. Die Zonen der Grundnutzung bestimmen allgemein die zulässige Nutzung des Bodens. Die überlagerten Zonen enthalten ergänzende Nutzungsvorschriften. 3 Im Zonenplan werden die Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Für die Anwendung gelten die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.