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Art. 103b · Lagerplatzzone Schneedepot God Spuondas

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 46

47 1 Die Lagerplatzzone Schneedepot God Spuondas ist für die Lagerung von Schnee bestimmt. 2 Zulässig sind Anlagen für den Betrieb und den Unterhalt der Lagerplatzzone Schneedepot God Spuondas, soweit diese für die Nutzung gemäss Abs. 1 notwendig sind. Dauerhafte und feste Hochbauten sind nicht zulässig. 3 Anlagen sind bezüglich Farbgebung und Materialisierung gut in die Umgebung zu integrieren. Sie dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. 4 Im Falle einer Nutzungsaufgabe sind alle Einrichtungen durch die jeweiligen Betreiber auf eigene Kosten zu entfernen.

46Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 920 vom 3. Dezember 2018

47Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 920 vom 3. Dezember 2018 Seite 46/73

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.