← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis

Art. 93 · Die Projektierung der öffentlichen Erschliessungsanlagen ist Sache der Gemeinde

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 44

1 Die Projektierung der öffentlichen Erschliessungsanlagen ist Sache der Gemeinde.

2 Die generellen Projekte umfassen die Hauptanlagen der Wasserversorgung (GWP) und der Abwasserbehandlung (GEP), die Verkehrsanlagen der Groberschliessung sowie Anlagen der Energieversorgung und der Abfallbewirtschaftung.

3 Die Bauprojekte bestimmen Art, Umfang, Lage und bautechnische Gestaltung von Erschliessungsanlagen und weitere Einzelheiten. Baugesetz Scuol 44 Verfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.