Art. 89 · Die Gemeinde sorgt nach den Vorschriften des Baugesetzes, der …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 43
1 Die Gemeinde sorgt nach den Vorschriften des Baugesetzes, der Erschliessungsreglemente (Wasser- und Abwasserreglement, Gesetz über die Abfallbewirtschaftung) sowie nach den jeweils geltenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften für die Durchführung der Erschliessung. Für die Erschliessung mit elektrischer Energie gelten die Vorschriften der Corporaziun dals cumüns concessiunaris da las OEE und des gestützt darauf erlassenen Reglements über die Energieversorgung der Gemeinde Scuol.
2 Die Erschliessungsreglemente regeln in Ergänzung des Baugesetzes die Erstellung, die Ausgestaltung, die Benützung, den Unterhalt und die Erneuerung sowie die Finanzierung der Erschliessungsanlagen.
3 Für Erschliessungen im Rahmen von Quartierplanungen bleiben die Bestimmungen über die Quartierplanung vorbehalten. Soweit Vorschriften fehlen, sind die Bestimmungen der Erschliessungsreglemente subsidiär auch bei Quartierplanungen anwendbar.
Grund- und Groberschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.