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Art. 84 · Die im Generelle Gestaltungsplan bezeichneten erhaltenswerten Mauern sind zu …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 42
1 Die im Generelle Gestaltungsplan bezeichneten erhaltenswerten Mauern sind zu erhalten, zu ergänzen und bei Sanierungen wieder herzustellen.
2 Die im Generellen Gestaltungsplan aufgeführten Alleen und die Pflästerungen auf den bezeichneten Strassen, Wegen und Plätzen sind zu erhalten, zu ergänzen und bei Strassensanierungen wieder herzustellen.
Geschützte Gärten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.