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Art. 8 · Bauamt
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 9
1 Die Gemeinde betreibt ein Bauamt. Sie kann sich an einem gemeinsamen Bauamt mit andern Gemeinden beteiligen oder die Aufgaben eines Bauamtes anderer Gemeinden übernehmen.
2 Die Aufgaben des Bauamtes werden, soweit sie sich nicht aus diesem Gesetz oder Vereinbarungen mit anderen Gemeinden ergeben, in einem vom Gemeinderat zu erlassenden Pflichtenheft geregelt.
3 Der Gemeinderat kann die Erfüllung nicht hoheitlicher Aufgaben des Bauamtes auch Privaten übertragen. Baugesetz Scuol 9 Bauberatung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.