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Art. 72 · Die Zone für Trockenwiesen und Trockenweiden umfasst Trockenwiesen und -weiden, …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 37

1 Die Zone für Trockenwiesen und Trockenweiden umfasst Trockenwiesen und -weiden, weitere Lebensräume von ökologischem Wert sowie Flächen mit Aufwertungspotential. Die einzelnen Trockenwiesen und -weiden sind im Zonenplan als Hinweis bezeichnet. Sie sind zu erhalten.

2 Bauten und Anlagen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, standortgebundene Bauten und Anlagen sowie die in der überlagerten Wintersportzone zulässigen Bauten und Anlagen sind bei grösstmöglicher Schonung der landschaftlichen und ökologischen Werte zulässig. Für bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen von Art. 71 Abs. 3.

3 Werden Trockenwiesen oder –weiden, naturnahe Lebensräume oder die ökologische Vernetzung beeinträchtigt, ist innerhalb der Zone Ersatz zu leisten.

4 Nutzungs- und Bewirtschaftungsbeschränkungen, Unterhalts- und Pflegeverpflichtungen sowie Entschädigungsleistungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraglich geregelt werden.

Kulturlandschaftszone (Terrassenlandschaft)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.