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Art. 66 · Als Gebäudelänge gilt die grössere Seite des kleinsten das Gebäude begrenzenden …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 34
1 Als Gebäudelänge gilt die grössere Seite des kleinsten das Gebäude begrenzenden Rechtecks.
Grenz- und Gebäudeabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.