← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis
Art. 59 · Die Parkierungszone ist für Parkierungsanlagen bestimmt
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 30
1 Die Parkierungszone ist für Parkierungsanlagen bestimmt.
2 In dem im Zonenplan festgelegten Bereich für öffentliche Veranstaltungen können zeitlich beschränkte Veranstaltungen und die hierfür erforderlichen Bauten und Anlagen für die Dauer der Veranstaltung von der Baubehörde bewilligt werden.
Grünzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.