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Art. 48 · Bestehende Hauptwohnungsverpflichtungen können durch Leistung einer …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 24

1 Bestehende Hauptwohnungsverpflichtungen können durch Leistung einer Ersatzabgabe abgelöst werden.

2 Für die Höhe der Ersatzabgabe bei nachträglicher Ablösung gelten grundsätzlich die Bestimmungen über die Abgeltung. Massgeblich für die Berechnung der Abgabe ist der Neuwert gemäss aktueller amtlicher Schätzung im Zeitpunkt der Veräusserung des Gebäudes bzw. der Stockwerkeinheit oder im Zeitpunkt der Vermietung der mit der Hauptwohnungsverpflichtung belasteten Wohnung(en) als Zweitwohnung.

3 Das Gesuch um Ablösung einer bestehenden Hauptwohnungsverpflichtung ist an die Baubehörde zu stellen. Diese entscheidet über die Aufhebung der Hauptwohnungsverpflichtung und legt die Ersatzabgabe fest. Die Hauptwohnungsverpflichtung erlischt erst mit der vollständigen Bezahlung der Ersatzabgabe und Löschung der Grundbuchanmerkung. Baugesetz Scuol 24 4. Anwendungsbereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.