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Art. 45 · Die Gemeinde ist berechtigt, Hydranten, Tafeln mit Strassennamen, …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 22

1 Die Gemeinde ist berechtigt, Hydranten, Tafeln mit Strassennamen, Verkehrssignale, Angaben über Wasserleitungen, Höhen- und Vermessungsfixpunkte sowie Vorrichtungen für die öffentliche Beleuchtung usw. auf Privatgrundstücken oder an Privatbauten unentgeltlich anzubringen. Berechtigten Wünschen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist Rechnung zu tragen. Baugesetz Scuol 22 3. Zonen 3.1 Bauzonen 3.1.1 Allgemeines Hauptwohnungsanteile 1. Anteilspflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.