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Art. 34 · Bei Neubauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden sind auf der Bauparzelle …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 19
1 Bei Neubauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden sind auf der Bauparzelle oder in nächster Nähe genügend Abstellplätze für Fahrräder bereitzustellen.
Werkleitungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.