Art. 147 · Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Gemeinde mit der …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 65
1 Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Gemeinde mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft.
2 Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die bis zum Inkrafttreten des Baugesetzes noch nicht bewilligt bzw. genehmigt sind.
3 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten sämtliche widersprechenden früheren Vorschriften der Gemeinde, insbesondere das Baugesetz vom 23. Januar 1983 / 11. Juli 1983 der Zonenplan vom 23. Januar 1983 / 11. Juli 1983, der Generelle Erschliessungsplan vom 23. Januar 1983 / 11. Juli 1983 sowie das Perimeterreglement vom 26. Februar 1978, rev. am 1. Dezember 1985 als aufgehoben.
4 Die nachstehenden Gemeindeerlasse werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wie folgt geändert: 1. Wasser- und Abwasserreglement vom 28.11.1982 mit Revisionen bis 3. August 1996
Art. 4 aufgehoben
Art. 49 aufgehoben
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.