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Art. 146 · Das vorliegende Gesetz besteht in romanischer und deutscher Sprache
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 64
1 Das vorliegende Gesetz besteht in romanischer und deutscher Sprache. Baugesetz Scuol 64 2 Massgebend für die Auslegung des Baugesetzes ist die durch die Gemeinde beschlossene und von der Regierung genehmigte romanische Fassung.
Inkrafttreten; Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.