← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis

Art. 145 · Beschlüsse der Gemeinde über Erlass oder Abänderung des Baugesetzes, des …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 64

1 Beschlüsse der Gemeinde über Erlass oder Abänderung des Baugesetzes, des Zonenplanes, des Generellen Gestaltungsplanes und des Generellen Erschliessungsplanes können innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe durch Beschwerde bei der Regierung angefochten werden.

2 Beschlüsse und Verfügungen des Gemeinderates auf Grund dieses Gesetzes oder der darauf beruhenden Erlasse können innert 20 Tagen seit Mitteilung durch Rekurs beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

3 Verfügungen und Anordnungen der Gemeindedirektion, der Baukommission, des Vorstehers der Bauamtes oder anderer Gemeindefunktionäre bei der Anwendung des vorliegenden Gesetzes können innert 20 Tagen seit Mitteilung durch Einsprache beim Gemeinderat angefochten werden.

Gesetzessprache

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.