Art. 142 · Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten, Bauleiterinnen und Bauleiter, …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 63
1 Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten, Bauleiterinnen und Bauleiter, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für
- die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Anordnungen des Gemeinderates, der Gemeindedirektion, der Baukommission und des Bauamtes - die Übereinstimmung der ausgeführten Bauten und Anlagen mit den genehmigten Plänen und dem Baugespann sowie für - die Erfüllung der an die Baubewilligung geknüpften Bedingungen und Auflagen.
2 Die Baukontrollen entlasten die genannten Personen nicht von ihrer Verantwortlichkeit. Baugesetz Scuol 63 Strafbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.