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Art. 136 · Die Baubehörde kann vor der Einreichung eines Baugesuches um einen Vorentscheid …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 61

1 Die Baubehörde kann vor der Einreichung eines Baugesuches um einen Vorentscheid über wesentliche Punkte des Bauvorhabens ersucht werden.

2 Der Vorentscheid gibt weder den Gesuchstellenden Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung noch bindet er die Baubehörde bei der Beurteilung des ordentlichen Baugesuches und allfälliger Einsprachen. Baugesetz Scuol 61 Baubescheid

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.