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Art. 134 · Nach Eingang prüft das Bauamt das Baugesuch auf Vollständigkeit und stellt …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 61
1 Nach Eingang prüft das Bauamt das Baugesuch auf Vollständigkeit und stellt fest, ob die Bauprofile ordnungsgemäss gestellt sind.
2 Bei mangelhafter Baueingabe oder Profilierung ist den Gesuchstellenden Gelegenheit zur Behebung der Mängel zu geben, bevor das Baugesuch öffentlich aufgelegt wird.
3 Ist für den Entscheid über ein Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, sorgt die Baubehörde für die Durchführung der UVP.
Auflage, Publikation und Einsprache
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.