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Art. 108 · Der Quartierplan regelt die Gestaltung und Erschliessung eines umgrenzten Teils …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 50

1 Der Quartierplan regelt die Gestaltung und Erschliessung eines umgrenzten Teils einer Bauzone. Er kann Anlagen der Quartierausstattung vorsehen. Bei Quartierplanungen über grössere Gebiete können nach den Vorgaben eines Gesamtkonzeptes Teilquartierpläne erlassen werden.

2 Der Quartierplan besteht aus den Quartierplanbestimmungen, dem Quartiergestaltungsplan und dem Quartiererschliessungsplan. Für gemeinschaftliche Erschliessungs- oder Versorgungsanlagen können selbständige Quartierpläne erlassen werden.

3 Der Quartierplan umfasst nach Bedarf zusätzlich Pläne und Verzeichnisse der Baulandumlegung oder den Grenzbereinigungsplan.

4 Im Quartierplan können Nutzungsetappen für eine gestaffelte Überbauung des Quartierplangebietes festgelegt werden.

Quartierplanbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.