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Art. 101 · Für Gebäude, die erstmals an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 47
1 Für Gebäude, die erstmals an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen angeschlossen werden, ist eine einmalige Wasseranschlussgebühr zu bezahlen. Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an angeschlossenen Gebäuden ist eine Nachzahlung zu leisten.
2 Die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze für die Wasseranschlussgebühren werden im Wasserreglement festgelegt. Die Gebühren werden nach den Vorschriften des Wasserreglements veranlagt und bezogen. Baugesetz Scuol 47 Abwasseranschlussgebühren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.