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Art. 87 · Öffentliche Erschliessungsanlagen: Ausführung

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 44

1Die gemeindeeigenen Anlagen der Grund- und Groberschliessung werden von der Gemeinde nach Massgabe des Erschliessungsprogramms ausge­ führt. Vorbehalten bleiben besondere Erschliessungsanordnungen für die im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Erschliessungsbereiche. 44 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

2Anlagen der Feinerschliessung werden von den Privaten nach den von der Gemeinde genehmigten Plänen erstellt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.