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Art. 85 · Strassennamen
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 44
1Die Baubehörde entscheidet über die Benennung der öffentlichen und pri vaten Strassen, Wege und Plätze auf Gemeindegebiet. Es sind romanische oder deutsche Bezeichnungen zu verwenden. 5.2 Projektierung und Bewilligung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.