← BZO Domat/Ems · Inhaltsverzeichnis

Art. 83 · Erschliessungsreglemente

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 43

1Die Erschliessungsreglemente regeln in Ergänzung des Baugesetzes die Projektierung, die Erstellung und technische Gestaltung, die Benützung, den Unterhalt und die bedarfsgerechte Erneuerung der öffentlichen und privaten Erschliessungsanlagen, insbesondere in den Bereichen der Wasserversor­ gung, der Abwasserbehandlung, der Abfallbewirtschaftung sowie der Ener­ gieversorgung und der Telekommunikation, soweit nicht einzelne Aufgaben Gemeindeverbindungen, konzessionierten Trägerschaften oder Privaten übertragen sind. Die Reglemente legen die Anschlusspflichten und An­ schlussvoraussetzungen fest.

2Die Erschliessungsreglemente regeln ausserdem die Deckung der Aufwen­ dungen der Gemeinde für den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Er­ neuerung der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen. Sie legen insbeson­ dere fest, welche Versorgungsanlagen nach den Bestimmungen der kanto­ nalen Raumplanungsgesetzgebung über Beiträge und welche über Gebüh­ ren finanziert werden. Soweit Gebühren erhoben werden, bestimmen die Reglemente den Kreis der Gebührenpflichtigen, die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze sowie das Verfahren für die Veranlagung und den Bezug der Gebühren.

3Bei der Ausgestaltung der Erschliessungsreglemente sind die Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung, namentlich das Verursacherprinzip, zu beachten.

4Vorbehalten bleiben besondere Regelungen im Rahmen von Areal- und Quartierplanungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.