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Art. 77 · Abstellplätze für Fahrzeuge: Pflichtplätze

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 40

1Bei neuen Gebäuden sowie bei Umbauten und Erweiterungen, welche zu­ sätzlichen Verkehr erwarten lassen, hat die Bauherrschaft in angemessener Distanz während des ganzen Jahres zugängliche Abstellplätze für Fahrzeu­ ge zu erstellen und dauernd für die Parkierung offen zu halten. Sofern dies auf fremdem Boden erfolgen soll, hat die Bauherrschaft die erforderlichen Rechte für die dauernde Benützung von Abstellplätzen nachzuweisen.

2Für Motorfahrzeuge sind bereitzustellen: a) Wohngebäude: 1 Platz pro Wohnung bis 80 m² Hauptnutzfläche, dar­ über 2 Plätze b) Gewerbe-/Bürogebäude: 1 Platz pro 80 m² Hauptnutzfläche c) Verkaufslokale: 1 Platz pro 20 m² Ladenfläche d) Pensionen: Hotels 1 Platz pro 3 Gastbetten e) Restaurants: 1 Platz pro 15 m² Restaurationsfläche (ohne Hotelspei­ sesäle)

3Für andere Gebäude bestimmt die Baubehörde die Anzahl der Pflichtpark­ plätze gemäss den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfach­ leute (VSS). Sie berücksichtigt bei der Festlegung der Anzahl Pflichtpark­ plätze die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und den Anteil des Langsamverkehrs am erzeugten Verkehrsaufkommen. Sie kann in besonde­ ren Fällen die Anzahl Pflichtparkplätze gegen Revers herabsetzen. Garage­ zufahrten und -vorplätze gelten ausser bei Einfamilienhäusern in der Regel nicht als Autoabstellplätze.

4Bei Wohngebäuden mit fünf und mehr Wohnungen ist nebst den Pflicht­ plätzen nach Abs. 2 ein Besucherparkplatz pro fünf Wohnungen bereitzu­ stellen. Öffentliche Parkplätze in angemessener Distanz können angerech­ net werden.

5Bei bestehenden Bauten und Anlagen, welche die Anforderungen der vor­ stehenden Absätze nicht erfüllen, können die Eigentümerin oder Eigentümer zur Schaffung von Abstellplätzen oder zur Beteiligung an Gemeinschaftsan­ lagen verpflichtet werden, wenn es die Betriebs-, Wohn- oder Verkehrsver­ hältnisse ihrer Objekte erfordern.

6Für Fahrräder und Motorfahrräder sind ebenfalls genügend Abstellflächen bereitzustellen. 40 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.