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Art. 76 · Zu- und Ausfahrten

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 39

1Einstellhallen und Garagen mit direkter Ausfahrt auf verkehrsreiche kom­ munale Strassen, Wege und Plätze müssen einen Vorplatz von mindestens 5 m Länge und 3 m Breite aufweisen. Dienen sie zur Unterbringung von Fahrzeugen mit mehr als 5 m Länge, ist der Vorplatz entsprechend zu ver­ grössern.

2Zufahrten zu Garagen und Höfen dürfen eine maximale Neigung von 15% aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus wenigstens 3 m bzw. von der Trottoirgrenze aus wenigstens 1 m mit maximal 4% Neigung verlau­ fen. Die freie Sicht auf die Strasse soll wenigstens 3.5 m von der Fahrbahn­ grenze unter einem Winkel von 45 Grad gewährleistet sein. Zudem sind die Ausfahrten mit Radien von 3 m auszurunden, sofern sie schmäler als 4 m sind.

3Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere in Kerngebieten, kann die Baubehörde davon abweichende Masse gestatten. 39 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.