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Art. 61 · Kinderspielplätze

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 33

1Werden Wohnsiedlungen oder Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Woh­ nungen erstellt, wesentlich umgebaut oder erweitert, sind auf privatem Grund besonnte und vor dem Verkehr geschützte Kinderspielplätze von aus­ reichender Grösse zu erstellen.

2Diese Verpflichtung gilt nicht in der Kernzone. In den anderen Zonen kann die Baubehörde in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. 33 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.