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Art. 58 · Zuständigkeiten bei Quartierplanungen
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 29
1Zuständig für die Einleitung von Quartierplanungen ist der Gemeindevor stand. Er gibt vorgängig dem Gemeinderat mit einem Bericht die Möglich keit, über die Ziele der Planung zu diskutieren.
2Zuständig für den Erlass und Änderungen von Quartierplänen ist der Gemeinderat. 29 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems
4Kommunale Bauvorschriften 4.1 Formelles Baurecht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.