Art. 56 · Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 28
1Der Generelle Erschliessungsplan unterscheidet die bestehenden und ge planten Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, die für die hinreichende Erschliessung der Bauzonen notwendig sind. Dazu zählen namentlich Anla gen der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung, der Telekommuni kation, der Abfallbewirtschaftung und – nach Massgabe des Generellen Ent wässerungsplans – Anlagen der Abwasserbeseitigung. 28 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1
2Die im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Versorgungs- und Ent sorgungsanlagen sind öffentlich. Der Anschluss privater Grundstücke an die öffentlichen Anlagen sowie die Entsorgung von Abfällen richten sich nach den Erschliessungsreglementen.
3Wo der Generelle Erschliessungsplan für Versorgungs- und Entsorgungs anlagen lediglich Anschlusspunkte bestimmt, wird die genaue Linienführung der Anlagen im Rahmen einer Folgeplanung oder im Baubewilligungsverfah ren festgelegt. 3.5 Folgeplanungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.