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Art. 52 · Verkehrsanlagen: Sammel- und Erschliessungsstrassen

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 27

1Sammel- und Erschliessungsstrassen sind nach Art und Ausmass dem zu erschliessenden Gebiet anzupassen. Wo es die Verhältnisse erfordern, wer­ den die Strassen und Plätze beleuchtet.

2Quartierstrassen sind so auszugestalten, dass sie als Aussenräume für gemeinschaftliche Zwecke des Quartiers und als Zufahrt benutzt werden können.

3Die Sammel-, Erschliessungs- und Quartierstrassen samt Ausstattungen sind öffentlich und können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und der örtli­ chen Verkehrsregelung von jedermann begangen und befahren werden. 27 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.