Art. 52 · Verkehrsanlagen: Sammel- und Erschliessungsstrassen
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 27
1Sammel- und Erschliessungsstrassen sind nach Art und Ausmass dem zu erschliessenden Gebiet anzupassen. Wo es die Verhältnisse erfordern, wer den die Strassen und Plätze beleuchtet.
2Quartierstrassen sind so auszugestalten, dass sie als Aussenräume für gemeinschaftliche Zwecke des Quartiers und als Zufahrt benutzt werden können.
3Die Sammel-, Erschliessungs- und Quartierstrassen samt Ausstattungen sind öffentlich und können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und der örtli chen Verkehrsregelung von jedermann begangen und befahren werden. 27 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems
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