Art. 50 · Versorgungs- und Entsorgungsbereiche
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 26
1In den im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Versorgungs- und Entsorgungsbereichen gelten besondere Erschliessungsanordnungen.
2In Versorgungs- und Entsorgungsbereichen mit gemeinschaftlicher Erschliessung sind die im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Ver sorgungs- und Entsorgungsanlagen wie zentrale Heizanlagen, Gemeinschaftsantennen, Sammelanschlüsse, Abfallsammelstellen als Gemeinschaftsanlagen für alle innerhalb des Bereichs gelegenen Grund stücke auszuführen, und für die einbezogenen Grundstücke kann eine ent sprechende Anschlusspflicht angeordnet werden. 26 Gemeinde Domat/Ems 7.1-1
3In den Entsorgungsbereichen Abwasser hat die Entwässerung entspre chend der Systemvorgabe im Trenn-, Teiltrenn- oder Mischsystem resp. über Versickerungen zu erfolgen. 3.4.3 Erschliessungsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.