Art. 49 · Verkehrsbereiche
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 26
1In den im Generellen Erschliessungsplan festgelegten Verkehrsbereichen gelten besondere Erschliessungsanordnungen oder besondere Verkehrsre gelungen.
2In Verkehrbereichen mit beschränkter Erschliessung dürfen keine Ver kehrsanlagen für den motorisierten Verkehr erstellt werden.
3In Verkehrbereichen mit gemeinschaftlicher Erschliessung sind die im Ge nerellen Erschliessungsplan festgelegten Verkehrsanlagen wie Autoeinstell hallen, oberirdische Parkierungsanlagen als Gemeinschaftsanlagen für alle innerhalb des Bereichs gelegenen Grundstücke auszuführen. Die bereitzu stellende Anzahl Pflichtparkplätze richtet sich nach den Vorgaben des Gene rellen Erschliessungsplanes oder, wo solche fehlen, nach den allgemeinen Bestimmungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.