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Art. 32 · Zone für Energieanlagen
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 18
1Die Zone für Energieanlagen ist primär für Bauten und Anlagen für die Energieproduktion, Energieversorgung und Energieverteilung bestimmt.
2Andere Bauten und Anlagen sind zulässig, sofern sie untergeordneter Na tur sind und in einem Sachzusammenhang mit den zonenkonformen Bauten und Anlagen nach Abs. 1 stehen.
3Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach dem einschlägigen spezial rechtlichen Konzessions- und/oder Plangenehmigungsverfahren. Ist kein solches vorhanden, gilt das Verfahren nach Raumplanungsgesetzgebung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.