← BZO Domat/Ems · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Zone für Energieanlagen

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 18

1Die Zone für Energieanlagen ist primär für Bauten und Anlagen für die Energieproduktion, Energieversorgung und Energieverteilung bestimmt.

2Andere Bauten und Anlagen sind zulässig, sofern sie untergeordneter Na­ tur sind und in einem Sachzusammenhang mit den zonenkonformen Bauten und Anlagen nach Abs. 1 stehen.

3Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach dem einschlägigen spezial­ rechtlichen Konzessions- und/oder Plangenehmigungsverfahren. Ist kein solches vorhanden, gilt das Verfahren nach Raumplanungsgesetzgebung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.