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Art. 31 · Schrebergartenzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 18

1Die Schrebergartenzone umfasst Gärten, die der Nutzung für die Selbst­ versorgung vorbehalten sind.

2Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erstellen eine Gartenord­ nung, welche durch die Baubehörde genehmigt wird. In der Gartenordnung können Bauten bis maximal 2.5 m Gesamthöhe, 2 m Breite und 2.5 m Tiefe zugelassen werden. Bauten und Anlagen, welche der genehmigten Garten­ ordnung entsprechen, bedürfen keiner Baubewilligung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.