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Art. 31 · Schrebergartenzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 18
1Die Schrebergartenzone umfasst Gärten, die der Nutzung für die Selbst versorgung vorbehalten sind.
2Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erstellen eine Gartenord nung, welche durch die Baubehörde genehmigt wird. In der Gartenordnung können Bauten bis maximal 2.5 m Gesamthöhe, 2 m Breite und 2.5 m Tiefe zugelassen werden. Bauten und Anlagen, welche der genehmigten Garten ordnung entsprechen, bedürfen keiner Baubewilligung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.