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Art. 30 · Parkierungszone
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 18
1Die Parkierungszone umfasst Flächen, welche für das Parkieren von Fahr zeugen bestimmt sind. Parkhäuser sind unterirdisch (2.4) oder als Unterni veaubaute (2.5) zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.