← BZO Domat/Ems · Inhaltsverzeichnis
Art. 25 · Wohnzonen 2–4
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 15
1Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe einschliesslich Gastgewerbebetriebe sind zulässig, sofern sie ihrem Wesen nach in Wohnquartiere passen.
2In den Wohnzonen gilt die offene Bauweise. Reihenhäuser sind im Rah men der Vorschriften über die Gebäudelängen zulässig. 3.2.2.2.2 Gewerbe- und Industriezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.