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Art. 22 · Kernzone A

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 14

1In der Kernzone A ist die geschlossene Bauweise die Regel.

2Bei Neubauten und Umbauten ist auf die typischen Häuserfronten aus schmalen aneinander gebauten Häusern mit betont vertikaler Gliederung von Fassaden und Dächern zu achten.

3Die Breite bzw. Länge der einzelnen Gebäude darf gegenüber Strassen und Gassen 12 m nicht überschreiten. In besonderen Fällen und soweit eine architektonisch gute Lösung gewährleistet wird, kann der Gemeindevorstand Abweichungen bewilligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.