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Art. 23 · Kernzone B

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 14

1In der Kernzone B gilt grundsätzlich die offene Bauweise. Geschlossene Bauweise ist möglich.

2Bei offener Bauweise dürfen die Gebäudelängen bzw. -breiten gegenüber Strassen und Gassen 12 m nicht überschreiten. Die Gebäudetiefe ist nach architektonischen Kriterien zu bestimmen. In besonderen Fällen und soweit eine architektonisch gute Lösung gewährleistet wird, kann der Gemeindevor­ stand Abweichungen bewilligen.

3Bei geschlossener Bauweise gelten die Vorschriften für die Kernzone A.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.