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Art. 1 · Geltungsbereich und Zweck

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 1

1Das Baugesetz gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es dient der zielgerich­ teten räumlichen Entwicklung des Siedlungs- und Landschaftsraums unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen der Wohnlichkeit, des Ortsbild­ schutzes, der gutnachbarlichen Beziehungen und des Umwelt- und Klima­ schutzes (inklusive Mikroklima). Es regelt das Bau- und Planungswesen, so­ weit die Gemeinde dafür zuständig ist.

2Bei Planungen und bei der Erteilung von Baubewilligungen sind neben den kommunalen Vorschriften die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössi­ schen und kantonalen Rechts einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.