Art. 3 · Baulinien
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 2 · Original-PDF
3 Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 16.09.2009 und Gemeindeabstimmung vom 29.11.2009 SGR 721.1 3/11
Grösse beträgt 50% der Bruttogeschossfläche eines realisierten zusammenhängenden Gebäudes.
4Gebäude mit bestehenden und nach altem Recht bewilligten Verkaufsnutzungen von über 300 m2 für grosse oder sperrige Güter dürfen unterhalten, zeitgemäss erneuert, umgebaut oder nach einem Schadenfall wiederaufgebaut werden. Eine Vergrösserung der Verkaufsflächen und -volumen ist nicht zulässig.
5Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV gemäss Art. 43 LSV.
Art. 10 - Zonen für öffentliche Nutzungen
Die der Zone für öffentliche Nutzungen zugewiesenen Gebiete sind nach Massgabe von Artikel 77 Baugesetz 4 wie folgt zu nutzen:
Kat.: Zweckbestimmung: EPS/LSV 5: 3 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 2.2 PortplatzNord Schaffen einer dichten, architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Überbauung mit vorwiegend Arbeitsnutzungen. Mischzone B. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 3; geschl. Bauweise I; GL: --; GT: 12 m (OG). 3 Realisieren einer geschlossenen oder annähernd geschlossenen Bauweise gegenüber dem Portplatz. Anlage einer Baumreihe gegen den Portplatz (vgl. Richtplan Raum und Gestaltung: Stadtraumprägende Bäume). ZPP 2.3 Portplatz-Süd Schaffen einer dichten, architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Überbauung mit vorwiegend Arbeitsnutzungen. Mischzone B. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbed.: Bauzone 3; geschl. Bauweise I; GL: --; GT: 12 m (OG). 3 Realisieren einer geschlossenen oder annähernd geschlossenen Bauweise gegenüber dem Portplatz. Anlage einer Baumreihe gegen den Portplatz (vgl. Richtplan Raum und Gestaltung: Stadtraumprägende Bäume). ZPP 2.4 Stadtgärtnereiareal Neunutzung des Gebietes in Form einer verdichteten, standortgerechten Überbauung. Arbeitsnutzung. Falls sich aufgrund heute nicht bekannter Fakten (Altlastenverdacht) die Ausgangslage verändert, kann im Rahmen des Nutzungsmasses auf alternative Nutzungsmöglichkeiten ausgewichen werden. Das Mass der Nutzung ergibt sich aus folgenden Rahmenbedingungen: Bauzone 4; annähernd geschl. Bauweise; Grenzabstände gemäss Bestimmungen für die Arbeitszone. Frei Realisieren einer der besonderen Lage ("Eingangstor" zu Biel) entsprechend markanten Bebauung. Anlage einer Baumreihe entlang der Portstrasse (vgl. Richtplan Raum und Gestaltung: Stadtraumprägende Bäume). Realisieren eines Korridors mit hohem Grünbestand (Vegetation) zwischen dem östlich anstossenden Friedhof und dem Bereich Portstrasse / Aegertenstrasse (vgl. Richtplan Raum und Gestaltung: Stadtraumprägende Bäume). Die Erschliessung ist so anzulegen, dass eine spätere Erschliessung des südlich angrenzenden Gebietes (Gemeinde Brügg) möglich ist. Prüfen der Möglichkeit der Realisierung einer übergeordneten Parkierungsanlage. ZPP 2.5 Schönegg Schaffen einer städtebaulich und architektonisch markanten Überbauung. Mischzone B, entlang der Schüss Grünzone. 5'000 m2 5 Der Schüssraum ist in einer Tiefe von durchschnittlich 10 m ab Uferlinie als Grünraum zu erhalten. Die Höhenentwicklung der Überbauung soll ausgehend von dem Strassenkreuzungsbereich in östlicher Richtung abnehmen und insbesondere die wohnhygienischen Interessen der unmittelbar anschliessenden Überbauung berücksichtigen. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.