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Art. 2.1.1 · Die Realisierung

BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 12 · Original-PDF

2.1.1 Die Realisierung eines Hochhauses (ohne Attika) mit maximal

14Geschossen ist zulässig. Maximale Gesamthöhe: 480 m.ü.M  Die Realisierung des bis zu 14-geschossigen Gebäudes muss auf einem qualitätssichernden Verfahren basieren (SIA Wettbewerb, Studienauftrag, Testplanung usw.).*  Realisieren einer geschlossenen Bebauung entlang der Madretschstrasse.  Die Bebauung entlang der Madretschstrasse ist so zu konzipieren, dass sie eine durchgängige vertikale Gliederung (Sockelgeschoss – Obergeschosse – Attika) aufweist.  Verbreitern des Trottoirs und Anlage einer Baumreihe entlang der Madretschstrasse.  Die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen und Veloabstellplätzen entlang der Madretschstrasse ist in verkehrstechnisch und städtebaulich verträglichem Masse zulässig.

1EPS: Empfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung

2GZ: Geschosszahl

3Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 15.11.2018 und Gemeindeabstimmung vom 10.02.2019, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 16.05.2019.

4GFo: Geschossfläche oberirdisch gemäss Art. 5 und 28 BMBV, BSG 721.3 vom 25.05.2011 *vgl. Erläuterungen S. 10 des Planungsberichts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.