Art. 16 · Wohnnutzungsanteile
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 27 · Original-PDF
16 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 8.4 Wydenauquartier (Bestandteil Masterplan) Schaffen eines neuen Quartierteiles von hoher städtebaulicher Qualität und unter Berücksichtigung der speziellen Eignung des Standortes für repräsentative Nutzungen. Städtebauliche Integration der A5. Entlang Bahndamm und Ländtestrasse: Mischzone B. Übrige Bereiche: Mischzone A. 19'000 m2 BGF, maximal 4'000 m2 BGF Verkaufsnutzung. Frei Realisieren einer aus grösseren Volumen bestehenden Überbauung in Anlehnung an die Struktur des westlich anstossenden Quartierteiles. Berücksichtigen der Bedürfnisse der SBB. Realisieren zusammenhängender Grünflächen im Innern des Quartieres und in Verbindung mit dem Schüssraum. Schaffen einer Fussgängerverbindung von der Schüss zur Badhausstrasse. Freihalten der Schüssachse vom motorisierten Verkehr. Als Grundlage für die Überbauungsordnung(en) resp. die Baubewilligungen ist ein qualitätssicherndes Verfahren (Wettbewerb, Parallelprojektierung u.ä.) durchzuführen. Wegleitend ist im übrigen der Richtplan Masterplan. ZPP 8.5 Kerngebiet Masterplan (Bestandteil Masterplan)15 Schaffen eines neuen Quartierteiles von hoher städtebaulicher Qualität. Schaffen von räumlichen und funktionellen Bezügen Richtung Nidau und See. Mischzone B Teilgebiet 8.5.1: 41'500 m2 BGF, maximal 5'000 m2 BGF Verkaufsnutzung. Teilgebiet 8.5.2: 9'480 m2 BGF, maximal 7'600 m2 BGF Verkaufsnutzung Teilgebiet 8.5.3: Perimeter 8.5.3 A: 15'800 m2 BGF, maximal 1'580 m2 BGF Verkaufsnutzung. Perimeter A.5.3 B: 25'000 m2 BGF, maximal 1'140 m2 BGF Verkaufsnutzung 5 Schaffen eines Platzes vor der Bahnhofpassage. Schaffen von Verbindungsachsen Richtung Chipot-Strasse und Richtung Badhausstrasse. Diese Achsen sind für Fussgänger, Zweiradfahrer, Zubringerverkehr zu konzipieren. Sie sind städtebaulich und gestalterisch hervorzuheben. Anordnung der Parkierung vorwiegend in unterirdischen Einstellhallen mit direkten Zufahrten zum übergeordneten Strassennetz. Realisieren von Fussgänger- und Veloverbindungen zwischen Bahnhofpassage und Rousseauplatz sowie Badhausstrasse und Abelistrasse. Die Festlegung des Siedlungsmusters sowie der Art und des Masses der Nutzung erfolgt in den Überbauungsordnungen, welche mindestens die einzelnen Teilgebiete 8.5.1 – 8.5.2 – 8.5.3, Perimeter 8.5.3 A – 8.5.3 B umfassen. Eine von der baurechtlichen Grundordnung abweichende Anordnung der Attikageschosse kann im Rahmen der Überbauungsordnung festgelegt werden. Zum Zwecke der architektonischen und städtebaulichen Qualitätssicherung sind für die Gestaltung der öffentlichen Räume und der Hochbauten Projektwettbewerbe oder gleichwertige Verfahren durchzuführen. Wegleitend ist im übrigen der Richtplan Masterplan. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.