Art. 13 · Landwirtschaftszone
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 3 · Original-PDF
13 Familiengärten II
Anderweitige öffentliche Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit sie die Zweckbestimmung der jeweiligen Zone nicht beeinträchtigen.
Art. 11 - Grünzone
Die der Grünzone zugewiesenen Gebiete sind nach Massgabe von Artikel 79 Baugesetz zu nutzen und dienen der Gliederung der Siedlungsräume. 13 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 5.6 Dunantstrasse-Ost Schaffen einer städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Wohnüberbauung. Mischzone A. AZ 0.8. 4 Realisieren einer der Lage entsprechenden ("Stadtrandlage") markanten Überbauungsform. Realisieren eines gegen Osten offenen Siedlungsrandes (Durchlässigkeit für die vorherrschenden Ost-WestWinde). Erschliessung der Überbauung ab Dunantstrasse. ZPP 6.1 Beaumont Schaffen einer verdichteten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung. Schaffen der Möglichkeit zur Integration von Nutzungen in Zusammenhang mit dem Spital. Mischzone A. AZ 0,8. Anteil für Wohnen max. 0,5. 4 Freihalten von Grünstrukturen vertikal zum Hang (Durchlässigkeit für Hangabwinde). ZPP 6.2 Rolex-Nord Realisieren einer bedarfsgerechten, topografisch, landschaftlich und verkehrstechnisch abgestimmten Ergänzung des bestehenden Gebäudekomplexes durch An- oder Neubauten. Mischzone B, Grünzone mit Landschaftsschutzbestimmungen AZ 1.0 Frei Anwenden von Sonderbauformen entsprechend Topografie und Zweckbestimmung. Ausscheiden einer Grünzone mit Landschaftsschutzbestimmungen im Anschluss an den Jutzhubelpark, umfassend eine Fläche von 2'000 m2 (Richtwert). ZPP 6.3 Rolex-Süd Realisieren einer bedarfsgerechten, topografisch, landschaftlich und verkehrstechnisch abgestimmten Ergänzung des bestehenden Gebäudekomplexes durch An- oder Neubauten. Mischzone B. AZ 1.0 Frei Anwenden von Sonderbauformen entsprechend Topografie und Zweckbestimmung. ZPP 7.1 Cornemuse Realisieren einer landschaftlich abgestimmten Überbauung. Mischzone A AZ 0.4 2 Erhalten und Pflegen der Übergangsbereiche zwischen Überbauung und Wald, bzw. Überbauung und freier Landschaft. Realisieren einer bezüglich Gebäudestellung, Gebäudeund Dachform sowie Umgebungsgestaltung homogenen Siedlung. Beschränken der Erschliessung und Parkierung auf den östlichen Ausläufer des Planungsgebietes. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.