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Art. 99 · Allgemeines
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 69 · Original-PDF
Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind in der Gemeindeordnung, im Reglement über die Organisation der Gemeindeverwaltung und ergänzend dazu in diesem Reglement geregelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.