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Art. 82 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 60 · Original-PDF

1 Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen sind für Anlagen und Bauten der Freizeitgestaltung, des Sportes und des Spiels bestimmt. Campingplätze sind untersagt.

2 In den einzelnen Zonen gelten folgende Vorschriften: Bezeichnung Zweckbestimmung Bauvorschriften; Empfindlichkeitsstufe V (Dammweg)1 Familiengärten Veloabstellplätze Lärmschutzwände Im Zusammenhang mit Familiengärten sind eingeschossige Fahrnisbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 10 m2 zugelassen. Innerhalb des Areals soll die Möglichkeit bestehen, "Magerwiesenflächen", welche im Raum "Poststrasse / Bernstrasse" entfernt werden, neu entstehen zu lassen. Veloabstellplätze können überdacht werden. ES III W (Hättenberg) Familiengärten Im Zusammenhang mit Familiengärten sind eingeschossige Fahrnisbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 10 m2 zugelassen. ES III X (Rüti) Spielplatz und Freizeitanlagen Bauten mit einem Vollgeschoss und Anlagen, die dem Zweck dienen, sind zugelassen. ES III Y (Hättenberg) Bauten für Jugendorganisationen Es sind Bauten mit einem Vollgeschoss mit Dachausbau und einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 250 m2 zugelassen.

1Eingefügt gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 7. November 1997. 60/124 BAUREGLEMENT ES III Z (Dennigkofen) Sportanlage Es sind Ergänzungsbauten im Rahmen der Vorschriften der Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) zugelassen, jedoch ohne Beschränkung der Gebäudelänge und -breite. ES III U2 (Arena Oberfeld)1 Freiluftarena für Kultur- und Spielvorführungen. Extensive Grünbereiche Bauten mit einem Vollgeschoss im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung. Zuschaueranlagen (Sitzgelegenheiten, Tribünen udgl.) in Leichtbauweise. ES III U3 (Familiengärten Flurweg)2 Familien- und Freizeitgärten Bauten mit einem Vollgeschoss bis zu einer anrechenbaren Gebäudefläche von 10 m2 im Zusammenhang mit der Zweckbestimmung und zur Kleintierhaltung. ES III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.