Art. 80 · ZPP Nr. 37 >Rüti 1
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 126 · Original-PDF
< 1 Für die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 37 >Rüti 1< gelten folgende Bestimmungen: Planungszweck 2 Die ZPP Nr. 37 bezweckt:
a)Die Förderung der Innenentwicklung zur Aktivierung vorhandener innerer Flächenreserven, zur Schliessung der Siedlungslücke und zur Verbindung verschiedener Nachbarschaften durch verbindende Strukturen und Nutzungen.
b)Ausbildung von identitätsstiftenden öffentlichen Freiräumen (Quartierplatz) mit hoher Aufenthaltsqualität an einer Kreuzungsstelle im Dorfgefüge.
c)Die optimale Abstimmung der Arealentwicklung mit der Planung und Realisierung der Tram- und Buswendeschlaufe.
d)Die Realisierung einer Überbauung von hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität, die sich optimal in die Umgebung einordnet und insbesondere die unmittelbare Nähe zu einer Schulanlage und zu verschiedenen kinderreichen Quartieren berücksichtigt.
e)Die Schaffung von Voraussetzungen für eine haushälterische Bodennutzung, minimale Bodenversiegelung sowie für eine umweltschonende und energieeffiziente Überbauung mit einer naturnahen Umgebungsgestaltung. Art der Nutzung 3 In den Sektoren A und B sind folgende Nutzungen zugelassen:
–Bauten für Wohnnutzung und stilles bis mässig störendes Gewerbe
–Im ersten Vollgeschoss sind publikumsorientierte Nutzungen zu schaffen (bspw. Dienstleitungsangebote wie Café, Restaurant, Bäckerei, Salons und dergl., Ateliers und der Quartiergemeinschaft dienende Nutzungen wie Gemeinschaftsräume, Kita und dergl.). Räume für Veloabstellplätze sind zugelassen. Im Sektor A ist die Wohnnutzung im ersten Vollgeschoss zugelassen, wenn dies zur Realisierung der Zwecke gemäss Abs. 2 sinnvoll ist.
–Bauten und Anlagen (z.B. Versickerungsbecken), welche im Zusammenhang mit dem Tram- und Busprojekt stehen.
–Detailhandelseinrichtungen bis 18000 m2 sind zugelassen.
4 Im Sektor C sind Nutzungen, Bauten und Anlagen, welche im Zusammenhang mit dem Tram- und Busprojekt stehen, zugelassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.