← BZO Ostermundigen · Inhaltsverzeichnis

Art. 7 · Die Erschliessung des Baugrundes (hinreichende Zufahrt, Wasser-

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 11 · Original-PDF

1 Die Erschliessung des Baugrundes (hinreichende Zufahrt, Wasserund Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Entwässerung) muss auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baues oder der Anlage, wenn nötig bereits bei Baubeginn erstellt sein. Hinreichende Erschliessung, Abgrenzung Basis- und Detailerschliessung

2 Für die Einteilung in Basis- und Detailerschliessungsanlagen gelten die Verkehrsrichtplanung und die Überbauungsordnungen der Gemeinde.

3 Für den Begriff und die Abgrenzung der Zufahrt ist die BauV massgebend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.