Art. 6 · Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 10 · Original-PDF
Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung 1 Bauvorhaben sind zu bewilligen, wenn sie den Voraussetzungen der Baugesetzgebung entsprechen.
2 Insbesondere müssen sie
a)die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde einhalten;
b)den Anforderungen der Energie- und Umweltschutzgesetzgebung entsprechen;
c)den Anforderungen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes genügen;
d)über eine hinreichende Erschliessung, die erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder und, wo vorgeschrieben, über einen Kinderspielplatz, Aufenthaltsbereiche und grössere Spielflächen verfügen;
e)allfällige besondere Bauvorschriften berücksichtigen.
3 Die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen richten sich nach dem kantonalen Recht. 10/124 BAUREGLEMENT 2 ERSCHLIESSUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.