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Art. 6 · Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 10 · Original-PDF

Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung 1 Bauvorhaben sind zu bewilligen, wenn sie den Voraussetzungen der Baugesetzgebung entsprechen.

2 Insbesondere müssen sie

a)die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde einhalten;

b)den Anforderungen der Energie- und Umweltschutzgesetzgebung entsprechen;

c)den Anforderungen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes genügen;

d)über eine hinreichende Erschliessung, die erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder und, wo vorgeschrieben, über einen Kinderspielplatz, Aufenthaltsbereiche und grössere Spielflächen verfügen;

e)allfällige besondere Bauvorschriften berücksichtigen.

3 Die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen richten sich nach dem kantonalen Recht. 10/124 BAUREGLEMENT 2 ERSCHLIESSUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.