← BZO Ostermundigen · Inhaltsverzeichnis

Art. 52 · Allgemeines

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 29 · Original-PDF

Bezüglich Sicherheit, Gesundheit und behindertengerechten Bauens gelten die Vorschriften der BauV sowie ergänzend die nachstehenden Bestimmungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.