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Art. 38 · Grenzabstand für Autoabstellplätze

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 23 · Original-PDF

Grenzabstand für Autoabstellplätze Oberirdische, offene und ungedeckte Autoabstellplätze haben einen Grenzabstand von mindestens 1.00 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.