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Art. 39 · Anlagen und Gebäudeteile im Grenzabstand
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 23 · Original-PDF
Anlagen und Gebäudeteile im Grenzabstand 1 Vorspringende Gebäudeteile an Hauptgebäuden (Balkone, Vordächer und dgl.):
–zulässige Tiefe max. 2.00 m
–zulässiger Anteil des entsprechenden Fassadenabschnittes 23/124 BAUREGLEMENT max. 50%
–Vordächer: zulässige Ausladung 2.50 m
2 Bei An- und Kleinbauten nach Art. 36 darf lediglich das Dach bis maximal 1.00 m in den Grenzabstand hineinragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.